Die Eigentümer von Familienunternehmen, die daran interessiert sind, den Fortbestand des Unternehmens über Generationen hinweg zu sichern und gleichzeitig die ihnen nahestehenden Personen abzusichern, können derzeit auf die Regelungen des nationalen Erbrechts und des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften zurückgreifen. Diese erlauben es ihnen jedoch nicht, das gewünschte Ziel in vollem Umfang zu erreichen. In Erwartung der Regelungen zur polnischen Familienstiftung können Unternehmer bereits jetzt die Möglichkeiten ausländischer Familienstiftungen (z.B. in Österreich, den Niederlanden, auf Malta oder in Liechtenstein) nutzen.