Ein erheblicher Teil der Unternehmer nutzt Immobilien bei ihrer Geschäftstätigkeit. Eine unvermeidliche Folge ist die Auferlegung der Grundsteuer. Sie wird häufig in einer Höhe erhoben, die größer ist als sie sein sollte. Diese Steuer sollte in der Höhe abgeführt werden, die notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kontaktieren Sie uns

Anna Turska-Tomczykowska

Geschäftsführende Partnerin I stellvertretende Geschäftsführerin

E: a.turska@tomczykowscy.pl

T: 22 480 81 00, 512 718 426