ERLEICHTERUNGEN FÜR FIRMEN

Ab dem 1. Januar 2022 haben sich die Regelungen für die Gewährung von Erleichterungen für bestimmte Unternehmen geändert. Die sog. Erleichterung für innovative Arbeitnehmer und die Erleichterung für Robotisierung wurden nun eingeführt. Die Ausgaben für die Entwicklung und Herstellung von Prototypen, die bisher im Rahmen der F&E-Steuererleichterung abgerechnet wurden, sind nun im Rahmen der Erleichterung für Prototypen abzugsfähig. Wir helfen unseren Mandanten, die aktuell eingeräumten Erleichterungen zu nutzen.

ERLEICHTERUNG FÜR INNOVATIVE ARBEITNEHMER

Die Steuererleichterung soll den Unternehmern helfen, sich im Wettbewerb um Fachkräfte mit entscheidenden Fähigkeiten und Kompetenzen zu bewähren.

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Adam Trawiński

MANAGING ASSOCIATE I LEITER DER PRAXIS FÜR STEUERPLANUNG

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