Berichterstattung an die Polnische Nationalbank (NBP)

Steuern

Die in Polen steuerlich ansässigen Personen sind verpflichtet, der Polnischen Nationalbank (NBP) Informationen über ihre ausländischen Aktiva und Passiva zu übermitteln. Das Wissen über diese Verpflichtung ist nicht allgemein bekannt. Dabei wird die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung mit hohen straf- und steuerrechtlichen Sanktionen geahndet. Diese können sich sogar auf bis zu 4,5 Millionen PLN belaufen.