Das Gesetz über die Familienstiftung ist in Polen seit dem 22. Mai 2023 in Kraft.
Seitdem erfreut sich das Nachfolgemodell auf Basis einer Familienstiftung großer Beliebtheit, sowohl bei Unternehmern, die ihre Unternehmen während der politischen Wende in den 1980er und 1990er Jahren gegründet haben, als auch bei Unternehmenseigentümern der jüngeren Generation.
Zum ersten Jahrestag der Geltungsdauer des neuen Gesetzes waren mehr als 1.000 Stiftungen registriert, wobei die Anträge auf Eintragung von 500 weiteren Stiftungen noch nicht entschieden waren. Das ist mehr als das Zehnfache dessen, was sich die InitiatorInnen des Gesetzes, die innerhalb des polnischen Rates für Familienunternehmen des Lewiatan-Verbandes tätig sind, ursprünglich gedacht haben.
Der Erfolg der Familienstiftung ist allerdings auch ein Verdienst der Rechtsanwaltskanzlei Tomczykowski Tomczykowska:
Die Familienstiftung füllt eine Lücke in der polnischen Gesetzgebung, indem sie es ermöglicht, Nachfolgepläne effizient umzusetzen, ohne auf ausländische Rechtsvorschriften zurückgreifen zu müssen. Sie ermöglicht die Entwicklung generationsübergreifender, starker polnischer Unternehmen und stärkt ihre Position auf den internationalen Märkten.
Zu den wichtigsten Eigenschaften einer Familienstiftung gehört Folgendes:
Die Familienstiftung ermöglicht es polnischen Unternehmern, die Integrität des Unternehmens und effiziente Nachfolge abzusichern und gleichzeitig die Interessen der Familienmitglieder zu wahren. Damit ist sichergestellt, dass das Vermögen auch bei unvorhersehbaren Ereignissen über Generationen hinweg in den Händen der Familie bleibt.
Bisher konnten Eigentümer polnischer Familienunternehmen nur auf die unbefriedigenden Lösungen des nationalen Erbrechts (das keinen wirksamen Schutz der Interessen des Unternehmens und der Familie bietet) oder auf ausländische Familienstiftungen (die beispielsweise in den Niederlanden, Liechtenstein oder Malta gegründet wurden) zurückgreifen.
Die polnische Familienstiftung kann Geschäftstätigkeit betreiben (allerdings nur ausgewählte Arten – der Rahmen ist gesetzlich festgelegt). Sie bietet auch günstige steuerliche Lösungen, sowohl in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Familienstiftung als auch bei der Ausschüttung an die Begünstigten.
Die Familienstiftung führt auch signifikante Änderungen in den polnischen Rechtsvorschriften zum Erbpflichtteil ein, die bisher eine der konservativsten Vorschriften in Europa waren. Dies hat zur Folge, dass das in die Familienstiftung eingebrachte Vermögen nicht zum Nachlass gehört und nach Ablauf von 10 Jahren auch nicht in den Erbpflichtteil einbezogen wird. Es wird auch möglich sein, den Erbpflichtteil zu mildern (Stundung der Zahlung des Erbpflichtteils, Ratenzahlung und Reduzierung dessen Höhe). Diese Lösungen ermöglichen eine solche Situation zu vermeiden, in der das Unternehmen nach dem Tod des Eigentümers zahlungsunfähig wird oder verkauft werden muss, um die Ansprüche auf Erbpflichtteil zu befriedigen.
Wenn Sie sich für das Thema Familienstiftung interessieren, können Sie uns gerne kontaktieren. Gerne erläutern wir Ihnen diese Lösung im Detail und überlegen gemeinsam, ob dadurch Ihr Unternehmen und Ihre Familie abgesichert werden könnte.
Paweł Tomczykowski und Anna Tomczykowska – Managing Partner der Familienanwaltskanzlei Tomczykowski Tomczykowska