Legal Alert Dezember 2023 – DAS NEUE POLNISCHE KONZERNRECHT – ein Rückblick auf das erste Geltungsjahr
15.12.2023
Am 13. Oktober 2022 trat eine Novelle des Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften in Kraft, die unter anderem neue konzernrechtliche Vorschriften eingeführt hat.
Wichtigste Informationen über das neue Konzernrecht:
- Einführung von „Gesellschaftsgruppen”, deren Gründung der Offenlegung im Handelsregister unterliegt;
- es handelt sich um eine „Opt-in”-Regelung – Mutter- und Tochtergesellschaften sind nicht verpflichtet, eine Gesellschaftsgruppe im Sinne der neuen Rechtsvorschriften zu bilden, erhalten aber diese Möglichkeit;
- es ist eine begrenzte Kodifizierung der ausgewählten Themen und keine komplette Regelung des Konzernrechts;
- die neuen Bestimmungen gelten sowohl für Tochter-GmbH als auch für Tochter-Aktiengesellschaften;
- die neuen Vorschriften können sowohl auf faktische wie auch auf Vertragskonzerne Anwendung finden.
Regeln für Gesellschaften, die ihre Beteiligung an einer Gesellschaftsgruppe offengelegt haben:
Wenn eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften beschließen, eine Gesellschaftsgruppe im Sinne der neuen Regelung zu bilden und im Unternehmerregister, offenlegen, dass sie an einer solchen Gruppe beteiligt sind, gelten für sie die folgenden Regeln:
- Die beteiligten Gesellschaften (ihre Vorstände) können ein Gruppeninteresse verfolgen;
- die Muttergesellschaft hat die Befugnis, der Tochtergesellschaft (sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft) verbindliche Weisungen zu erteilen;
- die Vorstände der Tochtergesellschaft haften nicht für Schäden, die der Gesellschaft durch die Ausführung einer verbindlichen Weisung entstehen;
- die Muttergesellschaft erhält Zugang zu Informationen über die Tochtergesellschaften;
- Minderheitsaktionäre der Tochtergesellschaft erhalten besondere Schutzinstrumente;
- die Muttergesellschaft haftet für Schäden, die den Gläubigern der Tochtergesellschaft durch die Ausführung einer Weisung entstanden sind, falls die Zwangsvollstreckung gegen die Tochtergesellschaft erfolglos war.
Wer kann sich an einer Gesellschaftsgruppe als herrschende Gesellschaft beteiligen:
- nur Handelsgesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften);
- auch ausländische Handelsgesellschaften.
Wer kann sich an einer Gesellschaftsgruppe als abhängige Gesellschaft beteiligen:
- Nur polnische Kapitalgesellschaften, d.h. polnische GmbHs und AGs;
- An der Gruppe dürfen sich nicht als Tochtergesellschaft folgende Gesellschaften beteiligen:
—Börsennotierte Gesellschaften
—Gesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen (z.B. Versicherer).
Zur künftigen Tätigkeit von Gesellschaftsgruppen außerhalb der neuen Regelung des Konzernrechts: viele offene Fragen:
- Laut der Begründung der Novelle dürfen Gesellschaftsgruppen, die sich nicht als solche registrieren lassen und außerhalb der neuen Regelung tätig sind, weiterhin bestehen.
- Dennoch haben Praktiker und Rechtswissenschaftler im Hinblick auf diese Gesellschaftsgruppen bereits auf viele offene Fragen aufmerksam gemacht:
—Können sich diese Gruppen von einem gemeinsamen Konzerninteresse leiten lassen, insbesondere wenn bestimmte Handlungen der Tochtergesellschaft schaden?
—Ist es in solchen Gruppen zulässig, den Vorständen von Tochtergesellschaften, darunter den Geschäftsführern in polnischen GmbH Weisungen zu erteilen?
—Werden die Gerichte die neuen Regeln für den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern der Tochtergesellschaften künftig auch auf solche Gruppen anwenden?
Welche Vorteile bietet die Tätigkeit innerhalb eingetragener Gesellschaftsgruppen?
- Die Muttergesellschaft erhält eine gesetzlich geregelte Rechtsgrundlage für die Leitung der Unternehmensgruppe (Weisungsrecht, Informationsrecht).
- Die Vorstände einer Tochtergesellschaft sind von der persönlichen Haftung befreit, wenn sie im Interesse der Gesellschaftsgruppe handeln.
Wie sieht die Praxis ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften aus?
Die Gründung von Gesellschaftsgruppen wird in Polen immer noch als Neuheit angesehen. Ende 2023 wies das Unternehmerregister insgesamt die Beteiligung von 16 Muttergesellschaften und 80 Tochtergesellschaften an Gesellschaftsgruppe aus.
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